Information zum möglichen Widerrufsrecht
Eine Kontaktanfrage ist noch kein Vertrag und löst weder einen Baubeginn noch einen Verzicht auf Rechte aus.
Ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, richtet sich insbesondere nach Ihrer Verbrauchereigenschaft, der Art des Vertrags und der Art seines Abschlusses. Bei erfassten Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen sieht das spanische Verbraucherschutzrecht grundsätzlich eine Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen vor; in gesetzlich bestimmten Fällen, insbesondere bestimmten unerbetenen Besuchen in der Wohnung oder organisierten Verkaufsausflügen, können 30 Kalendertage gelten. Beginn und Dauer sind anhand des konkreten Vertrags zu bestimmen.
Es besteht kein pauschales Widerrufsrecht für sämtliche Bauleistungen. Insbesondere können Verträge über den Bau neuer Gebäude oder erhebliche Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden vom entsprechenden Regelungsbereich ausgenommen sein. Auch gesetzliche Ausnahmen, etwa für ausdrücklich verlangte dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, können im konkret gesetzlich vorgesehenen Umfang greifen; zusätzliche Leistungen fallen nicht automatisch darunter.
Besteht ein Widerrufsrecht, erhalten Sie vor Vertragsschluss die erforderliche vertragsbezogene Belehrung und das gesetzliche Musterformular. Sie können den Widerruf durch eine eindeutige Erklärung an Bauhelden Tenerife S.L., C. Siempreviva 64, 38107 Santa Cruz de Tenerife, Spanien, oder info@bauhelden.es erklären. Die Nutzung eines Formulars ist nicht zwingend.
Ein Beginn von Dienstleistungen innerhalb der Widerrufsfrist erfordert, soweit gesetzlich vorgeschrieben, Ihr ausdrückliches Verlangen und die erforderliche Information. Bei wirksamem Widerruf nach einem solchen Beginn kann eine gesetzlich zulässige anteilige Vergütung anfallen. Ein Erlöschen des Rechts nach vollständiger Leistung setzt die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich erforderlicher ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnisbestätigung voraus. Diese Website bewirkt keine solche Zustimmung. Zwingende Rechte sowie Folgen fehlender oder fehlerhafter Belehrung bleiben unberührt.
